Jetzt Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückfordern

Der BGH kippt Gebühren für Verbraucherkredite.

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Schlecht für die Banken, gut für die Verbraucher. Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte zehntausende Kunden betreffen, und die Banken werden Gebühren in Millionenhöhe zurückzahlen müssen.

Wer einen Kredit beantragt, kennt die nervige Prozedur. Zuerst fragt man seine Hausbank, und wenn die mit dem Kopf schüttelt, dann versucht man meist im Internet Kreditanfragen an andere Banken zustellen. Das sollte man zwar von Anfang machen, weil man so meist viel Geld sparen kann, ist aber auch mit einem erhöhten Aufwand verbunden.

Online-Portale, die die Konditionen der einzelnen Banken vergleichen und übersichtlich aufführen, können dabei helfen. Oft ist auch die Kreditbeantragung direkt aus der Vergleichsliste möglich. Das spart viel Arbeit und Zeit.

Bearbeitungsgebühren unzulässig

Wurde der Kredit dann endlich bewilligt, dann findet man auf dem Vertrag neben den Zinsen noch allerhand weitere Positionen, die einen Kredit gehörig verteuern können. Neben mittlerweile fast üblichen Ausfallversicherungen tauchen in vielen Kreditverträgen auch Bearbeitungsgebühren von bis zu 4 Prozent auf.

Diesem Treiben hat der BGH jetzt einen Riegel vorgeschoben. In Klagen gegen die Postbank und National Bank kamen die Richter zu dem Urteil, daß  Banken von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen. Kreditverträge, die solche Klauseln enthalten, sind damit unwirksam. Banken bearbeiten die Kreditanträge schließlich aus eigenem Interesse, sie wollen ja an den Zinsen verdienen, und dürfen laut Gesetz auch nur diese erheben.

Rückforderung möglich

Alle Verbraucher, die seit Januar 2011 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob in ihren Verträgen solche Bearbeitungsgebühren aufgeführt sind. Ist dies nicht der Fall, dann sind sie an eine faire Bank geraten. Tauchen die Bearbeitungsgebühren aber auf, dann sollte man diese jetzt zurückfordern.

Allerdings hat man nur eine Chance auf Rückzahlung, wenn der Kredit 2011 oder später abgeschlossen wurde. Bei älteren Kreditverträgen könnte sich die Bank oder Sparkasse auf Verjährung berufen. Dann kann man als Kunde nur auf Kulanz hoffen, wobei die Anwendbarkeit der Verjährung juristisch noch umstritten ist. Deshalb sollte man auch bei älteren Kreditverträgen unbedingt eine Rückforderung stellen. Gut möglich, daß auch diese von den Kreditinstituten bedient werden müssen.

Wie fordert man die Bearbeitungsgebühren zurück?

Die Rückforderung muß unbedingt schriftlich erfolgen. Die Verbraucherzentrale NRW hält entsprechende Musterschreiben auf ihrer Homepage bereit.

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