Änderungen im Verbraucherrecht

Kostenlos war gestern – bei Retouren.

Ab Freitag, den 13. Juni 2014 gilt eine neue sogenannte Verbraucherrechte-Richtlinie. Damit dürfte es für viele online Schnäppchen-Käufer teurer werden, denn die Rücksendekosten gehen in Zukunft zu Lasten der Käufer.

Anzeige

Mal eben ein paar neue Klamotten im Internet bestellen, das machen immer mehr Deutsche. Verständlich, denn der Online-Einkauf ist bequemer als der Einkauf in der überfüllten Innenstadt, man hat einen besseren Überblick über die Preise und auch das Anprobieren im heimischen Wohnzimmer ist weniger stressig. Weil die Kleider-Größen bei verschiedenen Herstellern aber unterschiedlich ausfallen, bestellen viele Kunden ein und dasselbe Kleidungsstück gleich in mehreren Größen und Varianten. Was nicht paßt oder gefällt, kann man ja kostenfrei zum Anbieter zurücksenden.

Neue Regeln gelten EU-weit

Damit dürfte es jetzt vorbei sein. Ab Morgen haben Verbraucher in der ganzen EU die gleichen Rechte bei Fernabsatz- (wie Onlinegeschäfte im Amtsdeutsch heißen) und Haustürgeschäften. Für viele Verbraucher in der EU bedeutet das einen echten Fortschritt.

Für deutsche Verbraucher jedoch nicht, denn die für sie bisher geltenden Regeln werden sich dann verschlechtern. Das kostenlose Zurücksenden von Waren von Waren mit einem Wert über 40 Euro gibt es in der neuen Richtlinie nicht mehr. Die Anbieter können die Rücksendekosten ab Morgen ihren Kunden aufhalsen. Ob sie das wirklich machen werden, wird die Zukunft zeigen. Einige Online-Händler, wie Online-Gigant Amazon oder die Textilhändler H&M und Esprit, wollen auch weiterhin die Retourenkosten übernehmen. Doch das ist eine freiwillige Leistung, die jederzeit gekippt werden kann. Kleinere Anbieter werden die Rücksendekosten wohl auf die Kunden umlegen, weil ihre Gewinne im Onlinehandel so gering sind, daß diese in der Vergangenheit durch die massenhaften Retouren praktisch aufgefressen wurden.

Rücksendung wird komplizierter

Bei der Frist für eine Retoure ändert sich für deutsche Kunden nichts. Sie beträgt auch weiterhin 14 Tage. Die EU-Richtlinie sah dafür bisher nur eine siebentägige Frist vor.

Das einfache Zurücksenden der Ware geht aber nicht mehr. Der Widerruf muß künftig ausdrücklich, am besten schriftlich erklärt werden. Ein einfacher Satz, wie „Hiermit widerrufe ich meine Bestellung vom…“ mit Angabe der Kunden- und Bestellnummer, genügt dafür. Begründet werden muß die Rücksendung nicht. Einfache Musterschreiben genügen meist jedoch nicht, weil es in diesen häufig keine Möglichkeit gibt, einzelne Artikel zu widerrufen. Man kann aber wohl davon ausgehen, daß auch in Zukunft die Händler der Sendung passende Rücksendepapiere beilegen werden, auf denen der Kunde per Ankreuzen erklären kann, welche Artikel er retournieren möchte. Man sollte dabei aber auf das Wörtchen „Widerruf“ achten bzw. dieses handschriftlich ergänzen, sonst kann die Händler die Annahme der Retoure verweigern.

Neues Widerrufsrecht

Bisher hatte der Verbraucher, der vom Händler nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt wurde, praktisch ein ewiges Widerrufsrecht. Das gibt es nun nicht mehr. Die Widerrufsfrist erlischt spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Beim Download von Dateien und Musik erlischt das Widerrufsrecht mit dem Beginn des Herunterladens, wenn der Kunde darüber aufgeklärt wurde und sein Einverständnis erklärt hat.
Hygiene- und Gesundheitsprodukte dürfen nur zurückgeschickt werden, wenn das Siegel an der Verpackung nicht beschädigt ist, sprich die Ware nicht anprobiert oder benutzt wurde.
Beim Abschluß eines neuen Strom- oder Gasvertrages online oder per Telefon gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen künftig ebenfalls. Selbst die immer noch beliebten Verkaufsabende für Tupperware-Dosen oder Dessous und die Staubsaugerkäufe an der Haustür fallen künftig unter das Widerrufsrecht.

Ungewollte Leistungen künftig verboten

Bei manchen Reiseanbietern oder Airlines mußte man als Kunde bisher höllisch aufpassen, daß man nicht ungewollt zusätzliche Leistungen, wie Versicherungen oder ähnliches, dazu buchte. Vorausgefüllte Formulare mit den entsprechend bereits gesetzten Häkchen sind in Zukunft nicht mehr erlaubt.

Anzeige

Bestseller Nr. 1 bei Amazon STOBOK Elektrische Lotto Ball Maschine,Lotterie Maschine tragbares Bingo...

[Letzte Aktualisierung am 25.03.2024 um 01:41 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]