Warum dir deine Bausparkasse jetzt kündigen darf.

Der BGH hat heute entschieden, dass Bausparkassen 10 Jahre alte Verträge kündigen dürfen.

Das ist doch mal ein Urteil mit richtig großer Tragweite. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass es rechtens ist, wenn Bausparkassen hochverzinste Altverträge kündigen. Alles was du jetzt dazu wissen musst, kommt in diesem Beitrag.

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Alte Bausparverträge

In früheren Zeiten wurden Bausparer häufig belächelt. Zu altbacken war der Gedanke, sein Geld in einen Bausparvertrag anzulegen, und verhältnismäßig mickrige Zinsen gab es noch dazu. Da konnte man an der Börse sein Geld viel schneller vermehren oder auch vernichten.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Auf normale Anlagen, wie Sparverträge oder Tagesgeld gibt es in der jetzigen Niedrigzinsperiode kaum noch Rendite. Da erscheinen vertraglich zugesicherte Zinsen von 3 und mehr Prozent pro Jahr, wie das bei den alten Bausparverträgen der Fall ist, plötzlich richtig attraktiv. Zumindest für die Sparer, die Bausparkassen möchten die Altverträge dagegen so schnell wie möglich loswerden, weil sie echte Probleme haben die Garantiezinsen zu erwirtschaften.

Deshalb haben die Bausparkassen schon vor Jahren flächendeckend begonnen, die hochverzinsten Alt-Bausparverträge zu kündigen, manchmal auch mit unlauteren Mitteln. Doch die Bausparer wehrten sich, sie wollten ihre Verträge behalten – auch wenn die Darlehen längst zuteilungsreif waren – und weiterhin die Garantiezinsen kassieren. Zahlreiche Klagen vor den Gerichten wurden deshalb gegen die Bausparkassen eingereicht.

Urteil des BGH

Zwei Bausparer haben ihren Prozess gegen die Bausparkasse durch alle Instanzen bis zur obersten Instanz, dem BGH geführt. Nun sind sie endgültig gescheitert. Der BGH hat nun entschieden, dass Bausparkassen ihren Kunden kündigen können, wenn die Darlehen seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind. (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16)

Rechtlicher Hintergrund für diese Entscheidung ist der §489 BGB. Darin heißt es, dass ein Kreditvertrag nach zehn Jahren gekündigt werden darf. Darauf berufen sich die Bausparkassen, weil sie der Meinung sind, dass auch ein Bausparguthaben letztlich ein Darlehen ist und deshalb auch hier die 10 Jahres-Frist greift. Diese Auffassung hat der BGH heute bestätigt.

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Was kommt jetzt auf dich zu?

Wenn du solch einen alten Bausparvertrag hast, bei dem das Darlehen länger als 10 Jahre zuteilungsreif ist, dann wirst du garantiert in den nächsten Tagen Post von deiner Bausparkasse erhalten. Die darin Kündigung enthaltene Kündigung wirst du wohl oder übel schlucken müssen.

Du wirst dann ganz sicher einen von vielen anderen Bausparern in ganz Deutschland sein, denn Experten rechnen mit einer wahren Kündigungswelle in den nächsten Wochen. Doch Kopf hoch, auch in Zeiten von Niedrigzinsen gibt es durchaus lukrative Anlageformen. Die Börsen brummen trotz Euro-Krise und trotz Donald Trump.

Langzeitfolgen

Bei den Bausparkassen werden heute natürlich die Sektkorken geknallt haben, können sie sich doch endlich von den ungeliebten Altverträgen trennen. Doch das dürfte zu kurz gedacht sein, denn der schale Nachgeschmack bleibt. Verträge bzw. Bausparkassen auf die man sich nicht mehr verlassen kann, will man künftig besser meiden. Dieser Eindruck wird sich bei heutigen und viel mehr noch potentiellen Bausparern einbrennen. Vertrauen ist nun einmal das höchste Gut, das man am Markt haben kann.

Deshalb sind die Bausparkassen zwar endlich die alten hochverzinsten Verträge los, doch neue Verträge abzuschließen, wird vor diesem Horizont sicherlich fast unmöglich werden. Die Idee der Bausparkasse hat damit heute einen großen Schaden erlitten.

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[Letzte Aktualisierung am 25.03.2024 um 01:41 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]