Das neue Pflegegesetz bringt höheres Pflegegeld und bessere Absicherung

Die Mehrzahl der Menschen möchte auch im Alter in der eigenen Wohnung bleiben. Die Politik unterstützt diesen Wunsch, denn teure Heimplätze können den wachsenden Bedarf einer alternden Gesellschaft kaum abdecken. Deshalb erleichtert das neue Pflegeversicherungsgesetz die ambulante Pflege mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen.

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Mehr Geld für ambulante Pflege

Die Einstufung in drei unterschiedliche Pflegestufen wurde durch fünf Pflegegrade abgelöst. Personen bis Pflegegrad 2 haben künftig kaum mehr einen Anspruch auf einen Heimplatz, erhalten jedoch mehr Geld für ambulante Pflege. Die Begutachtung erfolgt differenzierter und bezieht neben Einschränkungen der Mobilität auch beginnende Demenz ein. Wer beispielsweise in Pflegestufe 1 bisher 244 Euro erhielt, wird automatisch in Pflegegrad 2 eingestuft und bekommt nun 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegesachleistung für den ambulanten Pflegedienst. Zudem wurden die Leistungen zur Entlastungs- und Verhinderungspflege verbessert. So können Pflegepersonen im Urlaub oder Krankheitsfall mit dem Entlastungsgeld oder durch kombinierte Pflegeleistungen eine professionelle Altenbetreuerin finanzieren. Das Internet-Portal http://www.24-stunden-pflege.net bietet umfassende Informationen zum Pflegegeld und zu verschiedenen Kombinationen von Geld– und Sachleistungen wie etwa Haushaltshilfe und Pflegeleistungen.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Das reformierte Pflegeversicherungsgesetz will die soziale Absicherung für ehrenamtlich tätige Pflegepersonen verbessern. Schließlich werden über 70 % der Betroffenen zuhause gepflegt, die Mehrzahl unentgeltlich von den eigenen Angehörigen. Für Berufstätige ist die Pflege kaum mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar. Wer in Teilzeit oder nur in einem Minijob arbeitet, müsste später drastische Einbußen bei der Rente hinnehmen. Daher übernehmen die Pflegekassen seit Januar 2017 Rentenbeiträge für Pflegepersonen, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 30 Stunden beträgt. Musste man seine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgeben, werden für die Dauer der Pflege auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt.

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[Letzte Aktualisierung am 23.07.2024 um 04:35 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]