Das neue Pflegegesetz bringt höheres Pflegegeld und bessere Absicherung

Die Mehrzahl der Menschen möchte auch im Alter in der eigenen Wohnung bleiben. Die Politik unterstĂŒtzt diesen Wunsch, denn teure HeimplĂ€tze können den wachsenden Bedarf einer alternden Gesellschaft kaum abdecken. Deshalb erleichtert das neue Pflegeversicherungsgesetz die ambulante Pflege mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen.

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Mehr Geld fĂŒr ambulante Pflege

Die Einstufung in drei unterschiedliche Pflegestufen wurde durch fĂŒnf Pflegegrade abgelöst. Personen bis Pflegegrad 2 haben kĂŒnftig kaum mehr einen Anspruch auf einen Heimplatz, erhalten jedoch mehr Geld fĂŒr ambulante Pflege. Die Begutachtung erfolgt differenzierter und bezieht neben EinschrĂ€nkungen der MobilitĂ€t auch beginnende Demenz ein. Wer beispielsweise in Pflegestufe 1 bisher 244 Euro erhielt, wird automatisch in Pflegegrad 2 eingestuft und bekommt nun 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegesachleistung fĂŒr den ambulanten Pflegedienst. Zudem wurden die Leistungen zur Entlastungs- und Verhinderungspflege verbessert. So können Pflegepersonen im Urlaub oder Krankheitsfall mit dem Entlastungsgeld oder durch kombinierte Pflegeleistungen eine professionelle Altenbetreuerin finanzieren. Das Internet-Portal http://www.24-stunden-pflege.net bietet umfassende Informationen zum Pflegegeld und zu verschiedenen Kombinationen von Geld– und Sachleistungen wie etwa Haushaltshilfe und Pflegeleistungen.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Das reformierte Pflegeversicherungsgesetz will die soziale Absicherung fĂŒr ehrenamtlich tĂ€tige Pflegepersonen verbessern. Schließlich werden ĂŒber 70 % der Betroffenen zuhause gepflegt, die Mehrzahl unentgeltlich von den eigenen Angehörigen. FĂŒr BerufstĂ€tige ist die Pflege kaum mit einer VollzeitbeschĂ€ftigung vereinbar. Wer in Teilzeit oder nur in einem Minijob arbeitet, mĂŒsste spĂ€ter drastische Einbußen bei der Rente hinnehmen. Daher ĂŒbernehmen die Pflegekassen seit Januar 2017 RentenbeitrĂ€ge fĂŒr Pflegepersonen, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 30 Stunden betrĂ€gt. Musste man seine versicherungspflichtige BeschĂ€ftigung aufgeben, werden fĂŒr die Dauer der Pflege auch BeitrĂ€ge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt.

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[Letzte Aktualisierung am 24.04.2024 um 03:13 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]