Auch in diesem Jahr ist der Stichtag der 31. Mai. Wie das künftig aussieht und wie du die Frist verlängern kannst, erfährst du hier.
Davor graut es jedem Steuerzahler: Die Erstellung der Steuererklärung zur Einkommenssteuer. Endlose Belege und Unterlagen wälzen, Kopien anfertigen und Zahlen in kryptische Bögen eintragen. Die Anfertigung der Steuererklärung ist echt kein Zuckerschlecken. Eher graue, langweilige stupide Arbeit. Doch sie lohnt sich in den meisten Fällen. Denn nicht wenige Arbeitnehmer und andere Steuerpflichtigen bekommen etwas wieder vom Finanzamt.
Und das wollen doch alle: Statt ans Finanzamt zu zahlen, bekommt man Geld zurück von Vater Staat und das Einkommen, das man netto behalten darf, erhöht sich.
Abgabetermin
Doch vor der Kür kommt die Pflicht, und das ist die Erstellung der Steuererklärung. Und wie immer in Deutschland gibt es auch für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (ESt.) genaue Vorgaben und Fristen. So gibt es vorgeschriebene Formulare, Onlineverfahren (ELSTER) und Abgabetermine.
Nur wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt, die Steuererklärung für einen selbst anzufertigen, ist fein raus. Diese beiden Gruppen haben noch etwas länger Zeit, um die Steuererklärung abzugeben. Für alle anderen steuerpflichtigen Bürger gilt der Stichtag 31.Mai
Erst ab dem kommenden Jahr gibt es für alle Steuerzahler etwas mehr Zeit. Dann verschiebt sich der Abgabetermin auf den 31. Juli 2019.
In diesem Jahr bleibt es aber noch beim alten Termin. Die Einkommensteuerklärung 2017 muß bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Wie kann ich diese Frist trotzdem verlängern?
Es gibt sicherlich viele Gründe, warum du diesen Abgabetermin nicht schaffst. Hausbau, Umzug, Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen, Krankheit, eigene Faulheit – all das sich nachvollziehbare Gründe, warum der 31. Mai für die Abgabe deiner Steuererklärung nicht zu schaffen ist. auch wenn du dem Finanzamt nicht unbedingt alle dieser Gründe tatsächlich nennen solltest.
Mit einem Antrag kannst du eine Fristverlängerung für den Abgabetermin beantragen. Dabei solltest du natürlich nicht unbedingt alle den tatsächlichen Grund nennen. Denn nicht alle Ausreden wird dein Finanzamt anerkennen wollen.
Wie immer hilft auch beim Umgang mit dem Finanzamt der persönliche Kontakt. Der eigene Bearbeiter im Finanzamt ist deine Ansprechperson, und meistens sind diese Personen viel umgänglicher als gemeinhin angenommen. Der Kontakt zum Bearbeiter steht auf dem letzten Steuerbescheid. Per Telefon, Fax oder auch per E-Mail sollte dieser erreichbar sein.
Doch in Deutschland gilt meist nur, was schriftlich schwarz auf weiß festgehalten wurde. Deshalb es ist sicherer, wenn du einen schriftlichen Antrag zur Fristverlängerung stellst.
Die Folgen des Bummelns
Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung untätig verstreichen lässt und auch keine Fristverlängerung beantragt, der erhält in der Regel nach einigen Tagen oder Wochen, je nachdem wie beschäftigt das für einen zuständige Finanzamt gerade ist, ein Mahnschreiben. Darin wird man aufgefordert bis zu einem vom Finanzbeamten festgelegten letzten Termin, die Steuererklärung nachzureichen.
Lässt man auch diese Frist tatenlos verstreichen, wird das Finanzamt das Einkommen per Schätzung festlegen und daraufhin einen Steuerbescheid ausstellen. Mit diesem Steuerbescheid wird der Steuerpflichtige meist schlechter dastehen, weil Sonderausgaben und höhere Werbungskosten keine Beachtung finden. Zudem kann das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Säumniszuschlag für die Verspätung aufbrummen.
Man hat nun 4 Wochen Zeit, Widerspruch gegen diesen Steuerbescheid einzulegen. Tut man das nicht, ist die Steuer nach Ablauf der 4 Wochen festgeschrieben. Spätere Änderungen sind dann in der Regel nicht mehr möglich.
Besser man lässt es dazu erst gar nicht kommen, und gibt die Steuererklärung pünktlich ab oder beantragt eine Fristverlängerung. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und erspart sich Ärger und zusätzliche Kosten.
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[Letzte Aktualisierung am 26.09.2023 um 22:33 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]