So kommen auch Rentner an die 300 Euro.

Mit ein paar Tricks können auch Rentner und andere die 300 EUR Energiepreispauschale erhalten.

Die Ampel-Koalition hat die hohen Energiepreise reagiert und will die Menschen entlasten. Zwar nicht so wirklich und nachhaltig, doch eine einmalige Zahlung einer Energiepreispauschale soll zumindest etwas Entlastung bringen. Zumindest fĂŒr einen Teil der Bevölkerung, denn viele Menschen, die zwar trotzdem mit den extrem gestiegenen Preisen fĂŒr Benzin, Diesel, Strom, Heizöl und Erdgas zurecht kommen mĂŒssen, werden bei dem „Geldregen“ der Bundesregierung leer ausgehen. Und das ist so gewollt. Es gibt aber einen Trick, trotzdem an die Pauschale zu kommen, und das mit sehr wenig Aufwand.

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Rentner ausgeschlossen

Zu den Leuten, die eigentlich gar keine Entlastungszahlung erhalten sollen oder nur eine vielgeringere Zahlung, gehören Arbeitslose, Hartz4-EmpfĂ€nger, SelbststĂ€ndige und Rentner. Vor allem die letztgenannte Bevölkerungsgruppe soll nach den Vorstellungen der Ampel komplett leer ausgehen. WĂ€hrend SozialleistungsempfĂ€nger zumindest eine geringere Zahlung von 100 bzw. 200 Euro erhalten sollen, und SelbststĂ€ndige ĂŒber eine komplizierte Regelung zur Steuervorauszahlung in den Genuss der Energiepauschale kommen können (zumindest theoretisch, denn z.B. viele SoloselbstĂ€ndige zahlen gar keine oder eine viel geringere Steuervorauszahlung), soll es fĂŒr Rentner gar keine Möglichkeit geben, bei den hohen Energiepreisen entlastet zu werden. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang immer auf die geplante Rentenerhöhung zum Juli in diesem Jahr. Das muss reichen fĂŒr die immerhin 21 Millionen Rentner.

Energiekostenpauschale

Laut den Planungen der Regierung sollen alle einkommensteuerpflichtigen ErwerbstĂ€tigen einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Auch geringfĂŒgig und kurzfristig BeschĂ€ftigte sollen das Geld bekommen.

Damit werden aber auch alle Menschen ausgeschlossen, die nicht erwerbstĂ€tig sind. Dazu zĂ€hlen eben Rentner, Studierende und Azubis/Praktikanten ohne VergĂŒtung.

Ausgezahlt werden soll die Entlastungspauschale ĂŒber die Gehaltsabrechnung. SelbststĂ€ndige sollen das Geld ĂŒber eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten, was in der Praxis aber mehr als kompliziert ist und selbst Steuerberater im Moment nicht genau sagen können, wie das abgewickelt werden soll.

Im September 2022 sollen die 300 Euro voraussichtlich an die EmpfĂ€nger fließen, ganz behalten dĂŒrfen sie das Geld aber nicht, denn Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuer. Je nach Besteuerung kassiert der Staat mit der fĂ€llig werdenden SteuererklĂ€rung fĂŒr 2022 also wieder einen mehr oder weniger großen Anteil der Pauschale wieder ein. Je mehr man verdient, um so weniger von den 300 Euro darf man letztlich behalten.

Euro Geldscheine | Foto: bilderrampe.de
Euro Geldscheine | Foto: bilderrampe.de

So kommen Rentner an die Entlastung

Rentner zĂ€hlen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen ErwerbstĂ€tigen, auch wenn viele von ihnen mittlerweile eine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen. Deshalb sind sie eigentlich von der Zahlung der 300 Euro ausgeschlossen. Das hat berechtigterweise fĂŒr große Unruhe gesorgt, ebenso wie bei allen anderen Menschen, die leer ausgehen sollen, denn fĂŒr diese Bevölkerungsgruppe steigen die Energiekosten ebenso wie fĂŒr alle anderen.

Die Bundesregierung wird sich deshalb mit diesem Thema weiter beschĂ€ftigen mĂŒssen. Denn weder wird die Einmalzahlung ausreichen, noch kann man große Teile der Menschen von einer Entlastung ausschließen.

Doch darauf kann nicht jeder warten. Und so gibt es fĂŒr Rentner – aber auch fĂŒr andere Personen, die eigentlich von der Zahlung ausgeschlossen sind – einen Trick, wie auch sie in den Genuss der Energiepreispauschale kommen. Der Trick ist so simpel, das man ihn kaum aussprechen mag: Sie mĂŒssen arbeiten, und so ein Einkommen generieren.

Ich soll wieder arbeiten gehen? Als Rentner? Nein, danke.

Das werden jetzt sicherlich viele denken. Doch niemand spricht davon, sich gleichen 24/7 Stunden Job zu suchen. Es reicht – wie bereits oben erwĂ€hnt – eine geringfĂŒgige BeschĂ€ftigung, um an die vollen 300 Euro Pauschale zu kommen. Und eine geringfĂŒge BeschĂ€ftigung ist auch eine einmalige BeschĂ€ftigung von nur einem Tag oder wenigen Stunden.

Das Bundesfinanzministerium sagt dazu:

Voraussetzung fĂŒr die steuerliche Anerkennung eines ArbeitsverhĂ€ltnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsĂ€chlich durchgefĂŒhrt wird.

Beispiele fĂŒr solche „Mini-Jobs“ gibt es viele:

  • Aufpassen auf den Enkel
  • Gassi gehen mit dem Hund des Nachbarn
  • Rasen mĂ€hen fĂŒr andere
  • einmalige PutztĂ€tigkeit
  • Dekoration anbringen oder Kellnern bei einer Firmenfeier
  • Einkaufen fĂŒr andere
  • Babysitten, Rent-a-Oma
  • Zeitung vorlesen

Das alles muss also kein dauerhafter Job sein, es reicht auch eine einmalige BeschĂ€ftigung. Wichtig ist dabei nur, dass diese BeschĂ€ftigung im Jahr 2022 stattfindet und dass dafĂŒr der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 12 EUR) gezahlt wird. Am besten lĂ€sst man sich den Lohn auf das Konto ĂŒberweisen, damit man so einen Nachweis ĂŒber die Bezahlung der BeschĂ€ftigung hat.

SteuererklÀrung

Diese Bezahlung fĂŒr diesen „Mini-Job“ gibt man dann in der zu erstellenden SteuererklĂ€rung fĂŒr 2022 an und erhĂ€lt die vollen 300 Euro Energiepreispauschale angerechnet und vom Finanzamt ausgezahlt.

Mit ein ganz klein wenig Aufwand können also viele Menschen, die eigentlich leer ausgehen sollten, die Entlastungspauschale trotzdem bekommen.

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[Letzte Aktualisierung am 25.03.2024 um 01:41 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]