Private Lottoanbieter leiden unter staatlicher GĂ€ngelung.

Ein Brandbrief der Lottoanbieter an die MinisterprÀsidenten.

Die BundeslĂ€nder sind in Deutschland zustĂ€ndig fĂŒr die Zulassung von privaten Lottoanbietern. Das sieht der GlĂŒcksspielstaatsvertrag so vor. Doch die BundeslĂ€nder sehen ihre Aufgabe offensichtlich vorrangig im Schutz der eigenen staatlichen Lottogesellschaften. 12 private Lottoanbieter haben deshalb ihrem Unmut nun in einem Brandbrief an die MinisterprĂ€sidenten Luft gemacht.

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Demnach fĂŒhlen sie sich von den BundeslĂ€ndern regelrecht schikaniert.

Die beabsichtigte Wiederzulassung der Online-Vermittler ist inzwischen zu einem faktischen Berufsverbot geworden,

heißt es in dem Brief. Die Vergabe der Vermittlungslizenzen wĂ€re völlig intransparent und die Vermittlungsprovisionen wurden zu stark reduziert.

DarĂŒber hinaus provoziert die BĂŒndelung der InternetaktivitĂ€ten aller staatlichen Lottogesellschaften auf der einen Seite lotto.de und die gezielte Weiterleitung der Spieler auf die InternetprĂ€senzen der einzelnen Lotto-Landesgesellschaften eine massive Bevorzugung der staatlichen Angebote, die nach dem GlĂŒcksspielstaatsvertrag eigentlich verhindert werden sollte.

SuchtprÀvention

Zwei der 12 privaten Lottogesellschaften wĂŒrden deshalb kurz vor dem Aus stehen. Welche das sind, das geht aus dem Brief allerdings nicht hervor. Nur soviel, dass auslĂ€ndische Investoren schon bereit stehen wĂŒrden, diese Anbieter mitsamt der Kunden zu ĂŒbernehmen. Doch auslĂ€ndische Firmen unterliegen nicht mehr der staatlichen Kontrolle durch deutsche BundeslĂ€nder. Der SuchtprĂ€vention wĂŒrde so ein BĂ€rendienst erwiesen.

Lottokugeln | © Fiedels - Fotolia.com
Lottokugeln | © Fiedels – Fotolia.com

Ganz von der Hand zu weisen sind die VorwĂŒrfe der privaten Anbieter natĂŒrlich nicht. Selbst Firmen, die endlich eine der begehrten Lizenzen erhalten haben, stehen weiter vor bĂŒrokratischen HĂŒrden. Das beginnt nicht zuletzt mit den ĂŒber die LĂ€nder verteilten ZustĂ€ndigkeiten an, die auch noch alle paar Jahre wechseln. So ist beispielsweise Hessen fĂŒr online Sportwetten zustĂ€ndig und NRW fĂŒr die Werbeerlaubnis. Und die FederfĂŒhrung im Deutscher Toto- und Lottobund hat alle 36 Monate eine andere Lottolandesgesellschaft inne.

Gepaart mit schlechter werdenden Provisionen sind das natĂŒrlich keine allzu guten Voraussetzungen fĂŒr ein florierendes GeschĂ€ft der privaten Lottoanbieter. Und genau das ist wohl auch das Ziel der Lottogesellschaften. Dass dieses Verhalten gegen den GlĂŒcksspielstaatsvertrag verstĂ¶ĂŸt ist ihnen offenbar egal. Man sitzt ja am vermeintlich lĂ€ngeren Hebel und bestimmt selbst, wer im LottogeschĂ€ft mitmischen darf.

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