Viele Freistellungsaufträge gelten ab 2016 nicht mehr.

Wer seine Erträge sichern will, muß jetzt aktiv werden.

In Zeiten von Niedrigzinsen macht die Kapitalvermehrung kaum mehr Spaß. Dauerhaft mickrige Zinsen auf Fest- und Tagesgeld haben bereits vielen Bankkunden die Lust auf eine Geldanlage verdorben. Hat man dann doch einmal ein paar Zinsen oder andere Einkünfte erzielt, hält sofort das Finanzamt die Hände auf und will einen großen Anteil vom Kuchen. Ganze 25 Prozent für Kapitalerträge dürfen es sein, dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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Steuern sparen

Will man dem Finanzamt auf die gierigen Finger hauen, muß man bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Damit bleiben Kapitalerträge bis zu 801 Euro für Alleinstehende und bis zu 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Erst Erträge darüber hinaus müssen versteuert werden. Die Banken erledigen dies normalerweise völlig automatisch.

Alte Freistellungsaufträge gelten nicht mehr

Ab 2016 könnten bei vielen Sparer die bei ihrer Bank eingereichten Freistellungsaufträge ungültig werden. Dann werden von der Bank ebenfalls völlig automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt.

Grund für diese Verschlechterung sind schlampige Formulare aus vergangenen Jahren vor dem Jahr 2011. Erst ab 2011 war auf den Freistellungsformularen die Abfrage der Steueridentifikationsnummer Standard, vorher nicht. Deshalb fehlt bei den allermeisten vor 2011 eingereichten Freistellungsaufträgen diese wichtige Angabe.

Fehlt die Steueridentifikationsnummer sind die Banken jedoch gezwungen, die fälligen Steuern ohne Beachtung des Freibetrags an das Finanzamt abzuführen.

Kleiner Einsatz kann hohe Rendite bringen
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Steuer-ID nachreichen!

Will man dies vermeiden, muß man möglichst noch in diesem Jahr seine Steuer-ID der Bank mitteilen. Das gilt für alle Bankkunden, die ihren Freistellungsauftrag vor 2011 eingereicht haben. Alle anderen sind normalerweise auf der sicheren Seite, ein kurzer Blick in die Unterlagen kann aber nie schaden.

Normalerweise reicht ein formloses Schreiben, in dem man seiner Bank die Steueridentifikationsnummer mit Hinweis auf den Freistellungsauftrag mitteilt. Einen komplett neuen Antrag braucht man dafür nicht abzugeben.

Hat man seinen Freibetrag von 801 Euro bzw 1.602 Euro über mehrere Banken verteilt, muß man natürlich jede dieser Banken einzeln anschreiben.

Spätere Änderung möglich

Wer es versäumt, die Steuer-ID bis zum Jahresende 2015 an seine Bank zu übermitteln, kann dies auch noch im laufenden Jahr 2016 nachholen. Dann werden alle bis dahin gezahlten Steuern wieder erstattet.
Verpaßt man auch diese Möglichkeit, dann bleibt nur noch der Weg über die Steuererklärung für 2016 zuviel bezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückzuholen.

Der eindeutig einfachere Weg ist natürlich die Übermittlung der Steueridentifikationsnummer an seine Bank bis Ende dieses Jahres. Deshalb jetzt die eigenen Unterlagen auf die Angabe der Steuer-ID prüfen, dann ist man auf der sicheren Seite.

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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-30 at 15:46 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]