Bestellerprinzip: Einige Makler versuchen das neue Recht zu umgehen

Manche Immobilienmakler versuchen zu tricksen. Wohnungssuchende müssen aufpassen.

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Es gibt in der deutschen Wirtschaft noch immer ein paar Inseln der Glückseligkeit. Dazu zählen Blumenhändler, Möbelgeschäfte, Matratzenhersteller und Mode-Boutiquen. Dort werden in der Regel Margen erzielt, von denen der Rest der Unternehmen nur träumen kann.

Auch die Zunft der Immobilienmakler gönnte sich bisher ein leichtes Leben an der Sonne. Die Vermieter beauftragten die Makler mit der Vermittlung einer Wohnung oder eines Hauses, die Makler machten ein paar Fotos, erstellten ein Exposé und führten interessierte künftige Mieter durch das entsprechende Mietobjekt. Das war es im Prinzip, was die Makler leisteten. Dafür kassierten sie bis zu 2,38 Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Provision. Zahlen mußten dafür die Mieter, die das auch taten, da sie sonst keine Wohnung bekommen hätten.

Bestellerprinzip gilt seit Juni

Nun ist das Paradies für die Makler ernsthaft gefährdet. Seit dem 01. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Und das bundesweit, nicht wie die Mietpreisbremse, die vorerst nur in Berlin gilt. Das Bestellerprinzip setzt die alte Kaufmanns-Gepflogenheit wieder in Kraft, nach dem der etwas bezahlen muß, der dies auch bestellt hat. Demnach müssen nun die Vermieter die Provision der Immobilienmakler bezahlen, nicht mehr die Mieter.

Das wird unweigerlich dazu führen, daß die Aufträge der Makler merklich zurückgehen werden. Wenn der Vermieter die Provision zahlen muß, dann wird er seine Komfortzone verlassen und plötzlich wieder ganz allein in der Lage sein, seine Wohnung unter die Leute zu bringen. Die Lokalzeitungen mit ihrem Anzeigenteil und die einschlägigen Immobilienportale reiben sich bereits die Hände. Die Makler gehen leer aus. Die Maklerdichte und die Dichte der Maklerbüros in deutschen Innenstädten wird in den kommenden Monaten merklich abnehmen.

Die Tricks der Makler und Vermieter

Doch so schnell wollen sich die Immobilienmakler nicht geschlagen geben. Und so versuchen einige von ihnen mit allerlei Tricks, auch weiterhin die Mieter in die Pflicht zur Zahlung der Provision zu nehmen. Zwar drohen ihnen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro bei einem Verstoß gegen das Bestellerprinzip, doch bevor sie ihr Büro ganz schließen müssen, werden einige auch versuchen, zu solchen Tricks zu greifen, wie sie in der untenstehenden Liste aufgeführt sind.

Immobilie als Geldanlage
Immobilie als Geldanlage

Mit diesen Tricks könnten Makler und/oder Vermieter versuchen, den Mietern das Geld aus der Tasche zu ziehen:

  • Aushändigung des Exposé nur gegen Unterschrift unter einen Auftrag für den Makler, gern auch ganz kurzfristig beim Besichtigungstermin.
    Überrumpelte Mieter brauchen aber trotzdem nicht zahlen oder können ihr Geld zurückfordern.
  • Überhöhte Abstandszahlungen für Möbel, Küchen und Ausstattungsgegenstände. So wollen vor allem Vermieter ihre Maklerkosten wieder hereinholen.
    Auch hier können Mieter ihr Geld zurück verlangen, wenn der Wert der Gegenstände und die geforderte Abstandszahlung in einem Mißverhältnis stehen.
  • Überhöhte bzw. stark erhöhte Mieten. Damit könnten Vermieter versuchen, die Maklerkosten zu refinanzieren.
    Leider können Vermieter – solange die Mietpreisbremse nicht überall gilt – die Mieten uneingeschränkt erhöhen. Hier können nur Angebot und Nachfrage für einen Ausgleich sorgen. Doch im Moment haben die Vermieter dabei meist die besseren Karten.

Wohnungssuchende sollten also ganz genau aufpassen, wenn ein Makler – womöglich sogar Hand in Hand mit dem Vermieter – versucht, sie über den Tisch zu ziehen. Das seit Anfang Juni geltende Bestellerprinzip gibt ihnen dabei mehr Rechte.
In angespannten Wohnungsmärkten, wie Hamburg oder München, wird ihnen das allerdings nur wenig nutzen. Wer hier eine Wohnung sucht, wird wohl auch weiterhin tief in die Tasche greifen müssen, wenn er überhaupt eine Chance auf eine neue Bleibe haben will.

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