BHW-Scheck per Post. Sollte man diesen einlösen?

Derzeit erhalten viele Kunden der BHW einen Scheck zugeschickt. Nimmt man mit dem Einlösen die Kündigung an?

Die Bausparkassen wollen derzeit möglichst schnell, möglichst viele Altkunden loswerden. Ebenso wie bei Banken und Sparkassen möchten auch die Bausparkassen alte Verträge, in denen den Kunden für heutige Verhältnisse relativ hohe Zinsen von 3 oder mehr Prozent zugesagt hatte, kündigen. Auch für Bausparkassen* wird es durch die historisch niedrigen Zinsen nämlich immer schwerer diese Altverträge noch zu bedienen.

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Früher war das ein gutes Geschäft für die Bausparkassen, da die zugesagten Zinsen für damalige Verhältnisse nicht so üppig waren. Es kam beim Bausparen ja mehr auf die Zuteilung eines relativ günstigen Baukredites. Doch viele Kunden nutzten ihren Bausparvertrag als eine Art Geldanlage. Was vor einigen Jahren nur verhältnismäßig wenig Rendite abwarf, dafür den Bausparkassen gute Einnahmen garantierte, ist nun zu einer echten Alternative für die Kunden geworden. 3 Prozent oder mehr findet man heute bei der Geldanlage kaum noch. Um das zu erreichen müßte man schon in Aktien oder ähnliches investieren, dafür aber mit einem höheren Risiko leben. Besitzer von alten Bausparverträgen haben dieses Risiko nicht und kassieren trotzdem die zugesagten Zinsen.

Doch kaum läuft es für die Bausparkassen im Gegensatz zu ihren Kunden eher suboptimal, schon wollen sie von ihren früheren Zusagen nichts mehr wissen. Deshalb künden viele Bausparkassen solche Altverträge einfach. Rechtlich ist das allerdings fragwürdig.

Scheck per Post

Auch die BHW macht da keine Ausnahme. Auch sie will alte Verträge mit hohen Zinszusagen für die Bausparer möglichst schnell beenden. Viele Kunden erhielten deshalb bereits die Kündigung. Das löste eine große Empörungswelle bei den BHW-Kunden, aber auch der anderen Bausparkassen aus, wurden ihnen doch in den Verträgen die zugesagte Verzinsung praktisch auf ewig versprochen. Eine Kündigung wollen sie daher nicht hinnehmen.

Bausparen als Geldanlage
Bausparen als Geldanlage

Deshalb versucht es die BHW nun offenbar mit einem Trick. Sie schickt den gekündigten Kunden einen Verrechnungsscheck über ihr Guthaben zu. Wohl in der Hoffnung, daß die Kunden diesen Scheck einlösen und so praktisch die Kündigung des Bausparvertrages annehmen.

Scheck nicht einlösen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät allen BHW-Bausparern, die solch einen Scheck von der BHW erhalten, diesen nicht einzulösen. Sonst könnte die BHW das als Zustimmung der Kunden zur Auflösung des Bausparvertrages anführen.

Rechtsanwälte sind jedoch anderer Meinung. Wer seiner Kündigung schriftlich widersprochen habe, spreche auch mit dem Einlösen des Schecks keine Anerkenntnis der Kündigung aus. Das gilt auch für bereits erhobene Klagen oder eingeleitete Ombudsmannverfahren.
Nur wer erst den Scheck einlöst und dann der Kündigung widerspricht, dürfte ein Problem bekommen. Dann wird die BHW sicherlich daraus Verwirkung oder Rechtsmissbrauch konstruieren und die Kündigung des Bausparvertrages ist wirksam.

Es spricht also alles dafür, den Scheck der BHW nicht einzulösen.

Scheck gut verwahren

Man sollte den Scheck aber gut aufbewahren und keinesfalls an die Bausparkasse zurücksenden. Dieser BHW-Scheck ist ein Verrechnungsscheck. Er kann von jedermann, der in seinen Besitz gelangt, eingelöst werden. Wird der Scheck von Fremden eingelöst, dann ist das Geld definitiv weg.
Deshalb den Scheck unbedingt sicher verwahren und die BHW schriftlich auf den Widerspruch gegen die Kündigung des Bausparvertrages hinweisen.

Sollte sich die BHW nicht einsichtig zeigen, bleibt den Kunden die Möglichkeit ein Ombudsmannverfahren einzuleiten oder gegen die BHW zu klagen. Wie man an den zu unrecht gekündigten Hochzinsverträgen der Sparkassen gesehen hat, dürfte solch eine Klage eine sehr hohe Chance auf Erfolg haben.

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[Letzte Aktualisierung am 25.03.2024 um 01:41 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]