Poststreik: Was müssen Händler und Kunden beachten?

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich, wenn die Post bestreikt wird?

Der Poststreik der letzten Wochen ist endlich vorbei. Die Gewerkschaft verdi und die Deutsche Post AG haben sich geeinigt. Es wird eine Einmalzahlung von 400 Euro für die rund 14.000 Beschäftigten und die schrittweise Anhebung der Gehälter in 2016 und 2017 geben. Beide Seiten mußten Kompromisse machen. In der kommenden Nacht von Montag auf Dienstag wird der Poststreik deshalb um 24:00 Uhr offiziell beendet.

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Die Folgen dieses Streikes werden Kunden und Händler allerdings noch lange spüren. Es wird Wochen dauern, sämtliche liegengebliebene Sendungen nun endlich korrekt zuzustellen. Und auch die Post selbst wird an diesem Arbeitskampf noch zu kauen haben. Neben der finanziellen Belastung durch die Lohnerhöhungen wird sie vor allem die Abwanderung der Kunden zu anderen Dienstleistern verdauen müssen.

Der Poststreik 2015 ist nun endlich Geschichte. Doch der nächste kann ganz schnell folgen, wenn auch nicht bei der Post AG, so doch bei einem der Konkurrenzunternehmen. Deshalb ist die Frage immer wieder spannend: Was müssen eigentlich Händler und Kunden bei einem Streik eines Postdienstleisters beachten?

Haftung

Interessant in diesem  immer wieder die Frage nach der Haftung. Müssen die Post oder andere haften, wenn die Pakete und Briefe verspätet ankommen? Antwort: Nein!
Da es ein Streikrecht gibt, kann niemand für Verzögerungen aufgrund des Streiks verantwortlich gemacht werden. Das Risiko liegt deshalb immer beim Versender. Auch die Kosten für verdorbene Ware gehen auf die Kappe des Versenders.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann wichtige Schreiben bereits vorab per Fax oder E-Mail senden (siehe unten) oder sich ein anderes Versandunternehmen suchen.

Widerrufsrecht

Da manche Waren wegen des Streiks erst nach 14 Tagen beim Kunden eintrudeln, stellt sich die Frage: Wann beginnt das 14-tätige Widerrufsrecht? Antwort: Erst mit dem Erhalt der Ware.
Kunden müssen also keine Angst haben, daß die Frist für den Widerruf bereits abgelaufen ist, bevor sie die Ware überhaupt bekommen. Erst mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden beginn die 14-Tage-Frist zu laufen. Bei freiwilligen längeren Fristen durch den Händler, beginnt diese ebenfalls mit dem Erhalt der Ware.

Glückliche Kundin: Das Paket kommt pünktlich.
Glückliche Kundin: Das Paket kommt pünktlich.

Schreiben mit wichtigen Fristen

Sollte man ein Schreiben an eine Behörde oder ein Gericht senden, bei dem eine Frist eingehalten werden muß, kann man sich leider nicht mit dem Streik herausreden, wenn das Schreiben verspätet eintrifft. Der Absender trägt wie immer das Risiko der fristgerechten Zustellung.

Wichtige Schreiben vorab senden

Deshalb sollte man wichtige Schreiben möglichst „vorab per Fax“ an den Empfänger senden. Dabei sollte man unbedingt das Sendeprotokoll als Beweis ausdrucken und aufbewahren. Dies geht allerdings nur bei Schreiben, die nicht an die strenge Schriftform gebunden sind.
Man kann solche Schreiben auch per E-Mail versenden. Dabei hat man dadurch allerdings keinen rechtssicheren Beweis, daß die Mail abgesendet und empfangen wurde. Diese Lücke soll die bisher wenig erfolgreiche De-Mail schließen. Aufgrund der nicht vorhandenen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist die De-Mail nur so sicher wie eine einfache Postkarte und sollte für vertrauliche Dinge nicht benutzt werden.

Deshalb wird man lange Zeit bei wirklich wichtigen Schreiben, zumal wenn die die Schriftform verlangen, nicht um die Versandart „Einschreiben“ herumkommen.

Verärgerte Kunden

Natürlich werden viele Kunden verärgert sein, wenn sie wochenlang auf ihre bestellte Ware warten müssen. Da ist verständlich und da hilft nur Transparenz. Wenn der Kunde über die Sendungsverfolgung nachvollziehen kann, daß die Ware bei der Post liegengeblieben ist, bekommt der Händler zumindest nur noch einen kleinen Teil des Ärgers ab.

Sollte der Kunde seinem Ärger trotzdem Luft machen und eine entsprechende negative Bewertung hinterlassen, bspw. bei Ebay oder Amazon, dann bleibt dem Händler nur die Option, über die Kommentarfunktion auf den Streik beim Postunternehmen hinzuweisen. Rechtliche Schritte gegen schlechte Bewertungen sollte man sich dagegen abschminken. Zum einen ist es gar nicht so leicht möglich, Gegenargumente zu finden, schließlich hat der Kunde zunächst Recht, daß die Ware verspätet eingetroffen ist. Und zu anderen würde solch ein Verhalten gegenüber einem Kunden ein schlechtes Licht auf den Händler werfen. Damit würde er sich am Ende nur selbst schaden.

Alternativen zur Post

Besser wäre es für den Händler, bei den ersten Arbeitskampfhandlungen den Paketdienst sofort zu wechseln. Schließlich gibt es in Deutschland etliche bundesweit agierende Konkurrenzunternehmen zur Post.

Briefe befördern neben der Post auch: Mailalliance, MailExpress und Die Zweite Post. PIN AGB nur in Berlin & Brandenburg

Pakete befördern auch: UPS, DPD, TNT, Hermes und GLS.

Wer sich bereits in „Friedenszeiten“ mit den Alternativen zu Post befaßt und deren Angebote und Preise vergleicht, kann im Notfall schneller und besser reagieren. So gibt es glückliche Kunden und weniger Streß.

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