BGH-Urteil zu Bankgebühren

Banken dürfen keine „allgemeinen“ Gebühren erheben.

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Sparkassen und Banken, die keine kostenlosen Girokonten anbieten, sind meist sehr kreativ, wenn es darum geht, sich von ihren Kunden bezahlen zu lassen. Da werden gern einmal Gebühren berechnet für Sachen, die eigentlich im ureigensten Interesse der Bank liegt. So u.a. auch für Einzahlungen und Auszahlungen von Bargeld am Bankschalter.

Ein- und Auszahlungen sind die rudimentären Aufgaben einer Bank oder Sparkasse. Ohne das Geld ihrer Kunden könnte eine Bank gar nicht ihre Geschäft betreiben. Und irgendwie muß das Geld der Kunden ja aufs Konto kommen. Das geht per online Überweisung, aber natürlich auch per Bareinzahlung. Dafür Gebühren zu verlangen, grenzt schon an Dreistigkeit. Trotzdem verlangen einige Geldhäuser „pro Buchung ein Entgelt“.

Auch eine Raiffeisenbank aus Bayern verlangte derartige Gebühren und das rief die Schutzgemeinschaft für Bankkunden auf den Plan. Die verklagte die Raiffeisenbank, weil es in deren AGB ganz allgemein stand: „Preis pro Buchungsposten € 0,35“.

Diese Formulierung war dem Bundesgerichtshof (BGH) zu allgemein gefaßt. „Eine Klausel, die ganz allgemein pro Buchung ein Entgelt erhebt, ist unwirksam“, so eine BGH-Sprecherin. Denn so könne die Bank auch Gebühren für Fehlbuchungen verlangen, die selbst zu verantworten hat. Und das dürfen Geldhäuser auf keinen Fall, so das Urteil des BGH (Az.: XI ZR 174/13).

Damit sind zwar Bankgebühren nicht generell untersagt, doch in den AGB müssen die von den Kunden zu entrichtenden Gebühren exakt aufgeführt sein. Allgemeine Formulierungen, wie die der Raiffeisenbank aus Bayern, sind nicht rechtens. Das wird natürlich Wirkung auf die gesamte Branche haben. Fehlerhafte AGB müssen nun kurzfristig angepaßt werden.

Gebühren zurückverlangen

Bankkunden können nun vom ihrem Geldhaus Buchungsgebühren zurückverlangen, wenn diese aufgrund einer ebensolchen pauschalen Klausel erhoben wurden. Allerdings sind dabei etwaige Verjährungsfristen zu beachten.

Um die eigentliche Frage nach der Rechtmäßigkeit von Gebühren für Ein- und Auszahlungen ging es bei dem Urteil jedoch nicht. Dazu hat sich der BGH überraschenderweise gar nicht geäußert. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wird deshalb weiterhin versuchen, diese Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.

Kostenlose Girokonten nutzen

Bankkunden, die keine Lust mehr auf die unnötige Abzocke durch ihre Hausbank haben, sollten möglichst rasch zu einer Bank wechseln, die ein kostenloses Girokonto anbietet. Meist sind bei solchen Konto auch noch die ec/giro-Card und eine Kreditkarte kostenlos im Paket dabei. Besonders für Reisen ein wichtiger Punkt.
Gebühren für Selbstverständlichkeiten, wie Bargeld-Versorgung oder Überweisungen, gehören dann der Vergangenheit an. Je mehr Kunden den Wechsel machen, desto eher werden solche Banken und Sparkassen aufwachen, die immer noch versuchen, ihre Kunden auszunehmen.

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